Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zum Zeugnisrecht, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich, zum Befristungsrecht, zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei der Geltendmachung von Lohnforderungen u. v. m.
Im Arbeitsrecht verfüge ich vor allem im Kündigungsschutzrecht über langjährige Berufserfahrung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges für Arbeitsrecht und der Teilnahme an jährlichen Fortbildungsveranstaltungen zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage habe ich mich umfassend für dieses Rechtsgebiet qualifiziert.
Ich lege Wert auf den kollegialen Austausch mit anderen Rechtsanwältinnen, die ausschließlich Fälle aus diesem Rechtsgebiet bearbeiten.