Als Rechtsanwältin vertrete ich Ihre Interessen und kümmere mich um die Durchsetzung der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche im Falle eines Verkehrsunfalles, aber auch anderer Unfälle.
Sowohl die Beurteilung der Verschuldensfrage als auch die Bezifferung der einzelnen Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen, Kfz-Schäden etc., bedarf spezieller juristischer Kenntnisse. Auch langjährige Erfahrung bei der Schadenregulierung mit den meist zuständigen Krafthaftpflichtversicherungen ist hier notwendig. Ohne anwaltliche Vertretung zahlt keine Versicherung die rechtlich durchsetzbaren Ansprüche vollständig und in angemessener Höhe.
Liegt das Verschulden beim Gegner, muss dieser auch die anwaltlichen Kosten tragen. Daher ist es ratsam, sofort einen spezialisierten Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Viele Fragen gestalten sich einfacher, wenn die Angelegenheit von Anfang an von einem erfahrenen Anwalt betreut wird.
Bei allen Fragestellungen stehe ich auch in ständigem Austausch und enger kollegialer Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Horst Matthias Benneter, Fachanwalt für Verkehrsrecht, den ich auch regelmäßig vertretungsweise in allen Fragen zum Personenschadensrecht oder in gerichtlichen Verfahren vor dem Verkehrszivilgericht (Berlin Mitte) unterstütze.
Regelmäßige Fortbildungen sind für mich selbstverständlich.